Jugendschutz
Beim Verkauf von Ware, die vom Jugendschutzgesetz erfasst ist, geht der Verkäufer nur Vertragsbeziehungen mit Personen die über 18 Jahre alt sind ein. Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, mindestens 18 Jahre alt zu sein und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Ware in Empfang nehmen.
Der Verkäufer weist den mit der Lieferung beauftragten Logistikdienstleister an, die Lieferung nur an Personen über 18 Jahre zu übergeben und sich im Zweifelsfall den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen. Sofern nicht volljährige Personen Bestellungen veranlassen, widerruft der Verkäufer den Vertrag hiermit bereits jetzt vorsorglich gem. § 109 BGB.
Die für unter falschen Angaben bestellenden Minderjährigen sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Personen haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften dem Verkäufer für alle entstehenden Schäden aus den unter falschen Angaben gemachten Bestellungen.